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Barrierefreie Informationstechnik vorgeschrieben
Der § 11 Abs. 2 Satz 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes schreibt vor, dass Internetauftritte und Angebote öffentlicher Körperschaften und Organisationen barrierefrei, d. h. durch Behinderte zu nutzen sein sollen. Näheres regelt die "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" vom 17.07.2002. Diese Verordnung gilt zur Zeit für Internetauftritte von Behörden der Bundesverwaltung.
So ist beispielsweise für jede Grafik ein äquivalenter Text bereitzustellen. Dies kann so geschehen, dass Grafiken durch entsprechende Texte unterlegt werden. Texte und Grafiken müssen auch dann verständlich sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. Bildschirmflackern und blinkender Inhalt sind zu vermeiden. Eine umfangreiche Liste, geordnet nach Prioritäten, findet sich in der Anlage zur Verordnung.
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Zugang mit einem Handy
Besitzt du ein Handy, welches den UMTS oder GPRS Standart unterstützt und mobile Internetverbindungen herstellt, kannst du mit diesem Gerät das Informationsangebot der Jungen Union Anhalt-Bitterfeld auch abrufen.
Die Seiten sind optimiert für Mobiltelefone mit einer Displayauflösung von 160x240 Pixeln.
www.ju-anhalt-bitterfeld.de/mobile
Bitte beachte die anfallenden Kosten deines Netzbetreibers für Verbindungen ins Internet!
Zugang mit einem PDA oder VGA-PDA
Besitzt du einen PDA oder ähnliche Geräte kannst du mit diesem Gerät das Informationsangebot der Jungen Union Anhalt-Bitterfeld auch abrufen. Die Seiten sind optimiert für pocket-pc´s und smartphones mit einer Displayauflösung von 240x320 Pixeln.
Bei VGA-PDA´s oder der playstation portable mit einem hochauflösenden Display sind die Seiten optimiert für eine Displayauflösung von 480x640 Pixeln.
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